Ratgeber für Bestattungen
Zerbrechen Sie sich nicht den Kopf betreffend Gemeinde, Pfarrer
oder Bestattungsart. Rufen Sie uns einfach an, wir von der Bestattung St. Johann Huber & Sturm nehmen Ihnen gerne alle notwendigen Schritte ab.
Die „Anzeige des Todes“ — in der Regel beziehen wir dieses Dokument direkt vom Totenbeschau-Arzt.
Benötigte Dokumente des/der Verstorbenen
Vielfach sind die Dokumente bei den Gemeinden digital gespeichert, und wir können sie dort abrufen. Falls das nicht möglich ist, werden nachstehende Dokumente benötigt, sie können jedoch nachgereicht werden:
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Heiratsurkunde
- Bei Verwitweten: Abschrift aus dem Sterbebuch bzw. Sterbeurkunde des Ehepartners
- Bei Geschiedenen: Scheidungsurteil
- Bei Akademikern: urkundlicher Nachweis akademischer Grade
- bei nicht-österreichischen Staatsbürgern: Reisepass
Der Standesbeamte stellt nach der Eintragung im Sterbebuch eine Todesbescheinigung und eine Abschrift aus dem Sterbebuch aus. Sie benötigen diese für verschiedene Abmeldungen (z.B. von Versicherungen). Am besten lassen Sie sich gleich eine ausreichende Anzahl von Abschriften ausstellen.
Was wir Weiteres von Ihnen benötigen:
- Foto des Verstorbenen, eventuell weitere Bilder (Natur, Blumen,…)
falls zur Hand:
- Grabdaten
- Polizzen oder Anweisungen des Wiener Vereins